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Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2016/17

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Die geltende Aufnahmsverfahrensverordnung, BGBl. II Nr. 317/2006, idgF, regelt die Anmeldung und das Aufnahmeverfahren für die 1. Klassen/Jahrgänge einer öffentlichen Schule (mit Ausnahme der Aufnahme in die Volksschulen, Sonderschulen und Berufsschulen).

Bitte beachten Sie dazu die aus den Beilagen ersichtlichen Informationen.


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