Die geltende Aufnahmsverfahrensverordnung, BGBl. II Nr. 317/2006, idgF, regelt die Anmeldung und das Aufnahmeverfahren für die 1. Klassen/Jahrgänge einer öffentlichen Schule (mit Ausnahme der Aufnahme in die Volksschulen, Sonderschulen und Berufsschulen).
Bitte beachten Sie dazu die aus den Beilagen ersichtlichen Informationen.
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